Lehrerbenotung legal – geht doch!

Auf Spickmich.de gab man den Schülern die Möglichkeit, die Lehrer zu benoten, welche einen täglich (tyrannisieren) belehren. Eine Lehrerin klagte, da sie schlechte Noten erhielt. Hatte nun gelesen, dass die Klage wohl für den Eimer ist – ist das Ergebnis schon durch? Eine andere Lehrerin hat die Klage wohl schon zurückgezogen. Finde ich sehr positiv.

Ich fände es jedoch toll, wenn man gewisse Lehrer benoten könnte, bei welchem Mitschüler Angst haben, in den Unterricht zu gehen..

7 Gedanken zu „Lehrerbenotung legal – geht doch!“

  1. Urteil soll in 3 Wochen gefällt werden, jedoch ist von einem Urteil zu Gunsten von spickmich auszugehen.

    Allerdings ist damit die Sache noch nicht vom Tisch. Es wird ziemlicher sicher weiter gehen: Revisionsverfahren am OLG oder direkt am Bundesgerichtshof.
    Ziel ist eine Grundsatzentscheidung, zudem kann eine Verfassungsbeschwerde wohl erst eingereicht werden, wenn der zivilrechtliche Weg ganz ausgeschöpft wurde.

    Also das wird wohl noch seine Zeit brauchen, bis die Angelegenheit endgültig geklärt ist.

    lg

  2. Ich wäre vorsichtig mit der Aussage „Herr S. 6 – Setzn“. Soviele Möglichkeiten wirds wohl an deiner Schule, die dich unterrichten nicht geben, oder?
    BTW: Du hast nen Dreher in Überschrift.

  3. Es ist eine absolute Frechheit, das verbieten zu wollen! Das Internet bietet eine solche Fülle an Möglichkeiten für mehr Demokratie, das DARF man nicht unterbinden! Und wenn der Lehrer nunmal schlecht ist, warum soll es keine Plattform geben, auf der darüber abgestimmt werden darf? Es wird ja auch Lehrer geben, die dabei Bestnoten erhalten.
    Natürlich darf das nicht in Beleidigungen ausarten, aber bei MeinProf kann man ganz gut nachvollziehen, dass wirklich die Profs, die was taugen, auch gut bewertet werden. Die anderen eben nicht…

  4. Also ich finde, dass so etwas verboten gehört. Es sei denn die Lehrer werden nur mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens benannt. Dann wäre es okay. Aber sonst, warum sollten Lehrer wollen, dass ihr kompletter Name auf irgendeiner Seite, auf der über sie geurteilt wird, veröffentlicht wird? Übrigens: Das Urteil von Schülern über Lehrer ist sowieso meist nichtssagend – natürlich nicht immer.
    Und jeder der dafür ist, der muss dem Lehrer dann aber gestatten, die Notenlisten der Schüler im Web zu veröffentlichen. Und das wollen die Schüler dann wohl auch nicht, oder?
    Übrigens: Die Klage ist gescheitert, aber es wird, ziemlich sicher, eine Unterlassungsklage folgen, die dann vermutlich auch Erfolg haben wird.

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