BGH Urteil zum Filesharing – Eltern aus dem Schneider

Frohe Kunde für schwer geplagte Eltern. Am 15.11.2012 hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Eltern nicht grundsätzlich für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes haften, wenn sie zuvor ihr Kind über die rechtswidrige Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt hatten und es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kind diesem Verbot zuwider handelte.

Hurra, dank diesem BGH Urteil sind die oftmals vom Internet überforderten Eltern rechtlich aus dem Schneider. Stattdessen können jetzt die Kinder verhaftet werden 😉

Denn wenn Kinder älter als 7 Jahre sind und sich der Tragweite ihres Handelns bewusst sind, könnten die Rechteinhaber im Falle einer schädigenden Handlung auch die Kinder selbst auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Keine schöne Vorstellung.

Aber auch andersherum ist die ganze Geschichte nicht wirklich lustig. Frühere Urteile nahmen die Eltern in Haftung, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sein sollen. Geht es nach der Musikindustrie, so müssten die Eltern ihrem Nachwuchs regelrecht hinterher spionieren. Browserverläufe kontrollieren, die Festplatten nach verdächtigen Dateien und Softwaren durchsuchen, Kindersicherung installieren, das volle Überwachungsprogramm.

Dass aber auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben und Eltern dieses auch gerne respektieren würden, scheint die Damen und Herren der Ton- und Datenträgerzunft herzlich wenig zu interessieren. Kommerz vor Menschenwürde – Hauptsache der Rubel rollt. Und das nimmt manchmal extreme Ausmaße an, vor allem in den USA. Die Strafen für illegale Downloads sind manchmal jenseits von Gut und Böse.

Bildrechte: Handschellen, GloriaOlsy, Canstockphoto

2 Gedanken zu „BGH Urteil zum Filesharing – Eltern aus dem Schneider“

  1. Die Richter haben hier Gott sei Dank einmal richtig entschieden. Ich glaube nicht, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sich der Tragweite des Urheberrechts bewusst sind. Das sind ja nicht mal viele Erwachsene. Solche Klagen dürften in Zukunft wohl ins leere gehen.

  2. Wenn man bedenkt, wie unsere Zeit zunehmend davon geprägt ist, dass Jugendliche im Web unterwegs sind und ohne Nachzudenken Dinge hin und her senden, ist dieses Urteil mehr als überfällig gewesen. Rückblickend auf diese 8 Jahre denke ich, wird es künftig noch einige klärungsbedürftige Themen in Zukunft geben…

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