Gewerbeanmeldung als Minderjähriger

Die Gewerbeanmeldung ist auch möglich, wenn man nur beschränkt geschäftsfähig bzw. minderjährig ist. Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt einem Jugendlichen sehr viel, da er früh lernt, Verantwortung zu übernehmen. Auch kann er durch seine Aktivitäten vieles für den späteren Beruf lernen – oder aber er baut sich schon früh sein Buisness auf, um es später weiterzuführen und davon zu leben.

Die Gewerbeanmeldung für Jugendliche ist jedoch nicht ganz so einfach, wie bei Erwachsenen. Folgend habe ich kurz die Schritte erläutert, die man machen muss, um sich sein Gewerbe anmelden zu können:

  • Als erstes schickt ihr dem Amtsgericht einen formlosen Brief, in welchem ihr beschreibt, was ihr machen wollt, wieviel Stunden pro Tag ihr arbeiten wollt, wieviel ihr verdienen wollt, etc. Dann noch eine Erlaubnis der Eltern inklusive Unterschrift.
  • Wenn ihr dann nach 1-2 Wochen die Antwort erhalten habt, werdet ihr in der Regel vorgeladen. Das Vormundschaftsgericht überprüft dann, ob man dir die volle Geschäftsfähigkeit zusprechen kann und ob du dem ganzen gewachsen bist. Auch Fragen zum Gewerbe direkt werden gestellt. Genaueres kann ich euch am Dienstag sagen, da ich dann dort bin.
  • Wenn ihr dann die Erlaubnis bekommt, könnt ihr mit der zum zuständigen Amt gehen und euch euer Gewerbe anmelden. Ich werde wohl vorerst als Kleinunternehmer eingetragen sein. Nun müsst ihr nur noch auf eure Steuernummer warten, welche in Einzelfällen erst nach 2 Monaten kommt. In der Regel sollte das jedoch um einiges schneller gehen.
  • Das war das Gröbste. Das wichtigste sind aber finde ich die Freibeträge, welche zumindest ich erstmal nicht sprengen will, da es weitreichende Folgen hätte. Ab 7188€ Gewinn im Jahr gibt es kein Kindergeld mehr. Der Freibetrag, welchen man nicht sprengen sollte, wenn man keine Steuern zahlen will liegt bei 7426€ pro Jahr. Ab einem gewissen Betrag, welcher mir leider nicht bekannt ist, muss man sich auch selber krankenversichern. Der Betrag dürfte aber auch im Bereich von 7000€ liegen.

    Weiteres kann ich sicher schreiben, wenn ich endlich beim Gericht war und meinen Gewerbeschein habe.

    28 Gedanken zu „Gewerbeanmeldung als Minderjähriger“

    1. Hay,
      Wünsche dir viel Glück.
      Hoffentlich bekommst du dein Gewerbe.
      Ich freue mich auf den 2 Teil dieses Beitrages.
      Ich möchte nemlich auch ein Gewerbe anmelden vielleicht können wir ja mal schreiben nach den Termin wie es gelaufen ist.

    2. Meistens kriegen Minderjährige keinen Gewerbeschein, da manches Gericht einen Businessplan haben möchte. Zudem sollte man gewerbetechnische Kenntnisse aufweisen.

      Trotzdem ist es einen Versuch wert – jedes Gericht entscheidet da anders.

    3. Das Vormundschaftsgericht wollte bei mir nur ne Bescheinigung von meinem Lehrer. ( „Die Ausführung des Gewerbes wird nicht seine schulischen Leistungen beeinträchtigen,.. blalbla „)

      Ne Steuernummer oder so habe ich eigentlich auch nicht bekommen, jedenfalls ist nichts der Art bei mir angekommen.

      Der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall… kommt gut im Lebenslauf wenn man schon in dem Alter nen Gewerbe hat 😉

    4. Yannick: Bzgl. des Schulsystems muss ich dir zustimmen. Und auch mit den Universitäten sieht es nicht besser aus. Hier wird immer und immer wieder Geld gestrichen – obwohl gerade hier das Potential der „Dichter und Denker“ liegt.

    5. Drück Dir die Daumen das dein Gespräch positiv verläuft und Respekt, in so jungen Jahren schon zu wissen, was man will, ist auch viel Wert 🙂

      Auf das alles so klappt wie Du es Dir wünscht 🙂

      Gruss
      seekXL

    6. Find ich echt stark von dir, den bereits veröffentlichten 2. Teil dieses Artikels mit sämtlichen 46 Kommentare einfach zu löschen, nur weil dir alle aufgrund deiner Selbstgefälligkeit und Präpotenz eine reinwürgen. Zeichnet dich absolut aus und lässt einen erahnen auf was man sich bei dir gefasst machen darf wenn die Kritik zu viel wird. Lässt sich sicher drauf aufbauen. Mach weiter so. Bringt dir sicher viele Fans. Aber vielleicht stellst Du ihn ja wieder online nach diesem Comment und redest dich auf „technisches Versagen seitens deines Providers“ aus. Wundern würds mich jetzt nicht mehr.

    7. DEN guten Grund solltest Du allerdings deinen Lesern und den dortigen Kommentatoren mitteilen wenn Du nicht willst, dass ein total schlechter Nachgeschmack an dir haften bleibt. und man dich als unseriös bezeichnet. Mir kanns egal sien.

      Ich bin übrigens öfter hier, was dir ja in deinen Stats sicher nicht entgeht. Nur bin ich meistens ruhig 😉

    8. Also nachvollziehbar ist der Schritt schon…
      die Frage ist, denke ich, was schadet mehr? den Artikel zu löschen/sperren und damit leben, dass möglicherweise einige Leser einen schlechteren Eindruck haben oder, dass noch viel mehr Menschen einen negativen Eindruck erhalten hätten, wenn sie auf den Artikel gestoßen wären.
      Bei aller Kritik, die auch hier hin und wieder äußere, denke ich schon, dass Yannick in der Lage ist, die richtigen Entscheidungen für seinen Blog zu treffen.

      lg Jonas

      btw Yannick, war nicht heute dein Termin beim Vormundschaftsgericht, wenn ich es richtig behalten habe? Alles zu deinem besten verlaufen? 🙂

    9. Viel glück mit deinem Gewerbe.
      Ich habe mein Gewerbe mit 17 Jahren beantragt und es klappte auch einwandfrei mit erlaubnis der Erziehungsberechtigten Person.

      Find deinen gut und schaue gerne wieder vorbei..

    10. Achtung. An der Verdienstgrenze hängt nicht nur das Kindergeld. Auch Baukindergeld, Kinderfreibeträge usw. Das kann am Ende teuer werden.

    11. Hi, also:

      welche Rechtsform hatt so ein Gewerbe überhaupt??? Was kostet die Anmeldung???

      Und was genau muss ich in dem formlosen Brief ans Amtsgericht schreiben???

    12. Darf ich auch mal fragen wieviel du im Monat verdienst?
      Und kannst du mir mal ( wenn du ihn per PC geschrieben hast und gespeichert hast) deinen Formlosen Antrag zuschicken? Wäre ganz nett und wenns geht heute 😀 Da ich heute den Brief fertig machen will und morgen endlich abschicken will.

      Danke

      Mfg

    13. Was für Fragen wurden gestellt?
      Hast du einen ausformulierten Business-Plan gebraucht?
      Welche Dokumente waren noch nötig?
      Gibt es ein Mindestalter (16)?
      Ach und hat es geklappt mit deiner Anmeldung?

    14. Ich finde deinen Artikel sehr gut und Gratulation an deine erfolgreiche Gewerbeanmeldung. Es ist echt gut das du diesen Schritt gewagt hast. Je früher man mit so etwas anfängt um so mehr Zeit bleibt um erfolgreich zu werden. Mit etwas Glück hast du damit viel mehr als nur einen kleinen Nebenverdienst.

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