C&A im Abmahnwahn

Deutsche Unternehmen scheinen im Umgang mit den neuen Medien noch nicht genügend Erfahrung gesammelt zu haben. Ob Vox oder die Deutsche Bahn oder jetzt C&A, sie alle glauben erst einmal drauf los poltern zu müssen, anstatt den Kontakt zu suchen und miteinander zu reden. Lieber reitet man auf der Abmahnwelle.

Dumm nur, dass man hier genau diejenigen tritt, die als Multiplikatoren für Stimmung sorgen. Das mag zwar nicht immer im Sinne der Unternehmen sein, aber diese „Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nach Bloggern werfen“ Spielchen treffen nur auf wenig Sympathien im Volk und in der Blogosphäre. Und so wird es kommen wie es kommen muss, man schlägt eine Mücke und vergisst die Horden von Verwandten, die auch alle Stechen können. Und so wird aus einer Mücke am Ende ein Elefant, der den Abmahnern das Porzellan zertrampelt. Willkommen im Web 2.0 🙂

14 Gedanken zu „C&A im Abmahnwahn“

  1. Leider ist es tatsächlich so, dass auf „geschäftlicher“ Ebene nicht der Kontakt oder de Dialog gesucht, sondern sofort abgemahnt wird. In den Gefilden liquide Unternehmen mag das Tagesgeschäft sein, wenn es einen Blogger trifft, kann ihn das aber schnell in die Knie zwingen – ob er im Recht ist, oder nicht. Im Zweifel stellt er den bemängelten Verstoß ab, ohne sich fachlichen rechtlichen Rat zu holen…

    Willkommen bei der Diskrepanz von Theorie und Wirklichkeit im Rechtsstaat.

  2. Hallo,

    vielleicht hätte ich auch einen Artikel schreiben sollen, denn auch die StudiVZ Ltd hat mich angeschrieben, dass ich einen Artikel über SchuelerVz löschen soll. Es ging darum, dass ich nicht Einladungen für Schüler mehr verschicken soll. Wer eine Einladung haebn möchte, solle einen Kommentar schreiben und mir als Beweis (das er auch ein Schüler ist) entweder ein bild schicken oder ähnliches.

    Aber auch mir hat man eine Frist gesetzt bis wann ich das zu erledigen habe.

    Hat eine neu Anwaltsfirma aufgemacht? Abmahn Anwälte GmbH???

    Paul

  3. Viele Unternehmen sind immernoch in den alten Strukturen angesiedelt und die komplexen Zusammenhänge des Internets werden nur sehr langsam begriffen.

    Wenn man bei Google nach C&A sucht, ist der entsprechenden Artikel schon auf Platz 4.

    Der Schuss ist wohl nach hinten losgegangen.

  4. Solange hier von gesetzteswegen kein Riegel davorgeschoben wird, wird die sogenannte Abmahnwelle noch zunehmen… Findige Anwälte verdienen damit Unsummen am Couchtisch. Warum aufwenige Prozesse führen?

  5. Diese Abmahnwut einiger Branchen ist so eine Farce. Jedes Unternehmen das sie anwendet hat bei mir schon verloren und wird keines positiven Wortes mehr gewürdigt…
    Ein Hoch auf das Web 2.0!

  6. Ich hab auch schon Abmahnungen bekommen.

    Da steht so einen erniedrigende Unterstellung drin: Nach höstrichterlicher Rechtssprechung könne eine Wiederholungsgefahr nur durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung beseitigt werden.

    Dieser Richter sagt, alles andere als die Wahrheit. Denn, wer will schon 4 Wochen später die nächste Abmahung haben.

    Was für Wiederholungstäter zutreffen mag, ist für Menschen, die verzweifelt versuchen einen ordentlichen Job zu erledigen, ein brutaler hinterlistiger Tritt zwischen die Augen und ein Sprung mit beiden Beinen in die Magengrube.

    Es steht in Wiederspruch zu den Büchlein, die wir in der Schule einmal geschenkt bekamen, auf denen „Grundgesetz“ steht. Es steht auch im Wiederspruch was wir zu hohen Anlässen singen.

    Vielleicht ließe sich mit einer Petition etwas machen. Denn wenn die strafbewährte Unterlassungserklärung erst 3-21 Tage, je nach schwere des begangenen Fehlers eingefordert werden könnte, dann wäre das Geschäft mit den Abmahnungen dahin.

    Also freundliche Aufforderung mit Fristsetzung. Max € 75,- für das Schreiben.

    Nach Ablauf der Frist kann die Abmahnung kommen.

    Gruß
    Ernst

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